Kandidatin/ Kandidat für die Gremienwahlen am 12/13.November 2022 - Bist Du/ Sind Sie dabei ?
Seit heute hängen die vorläufigen Kandidatenlisten für den Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand in unseren Kirchen aus. Nun haben Sie noch zwei Wochen Zeit sich bei uns zu melden, wenn Sie für den Pfarrgemeinderat oder Kirchenvorstand kandidieren wollen. Lesen Sie hier weiter.
Bitte melde dich/melden Sie sich bald in den Sakristeien oder bei Dorothea Klaiber. Wir freuen uns auf Dich/ Sie !
Was sind Laien/ Gemeindegremien? https://www.youtube.com/watch?v=GBQ4Y8TuWpU&t=5s
https://www.youtube.com/watch?v=GBQ4Y8TuWpU&t=6s
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der Pfarrgemeinde, in dem zum einen alle wesentlichen pastoralen Anliegen beraten oder beschlossen werden. Zum anderen ist er der Ort, in dem Meinungsbildung und Positionsbestimmung zu Fragestellungen des gesellschaftlichen Umfeldes und öffentlichen Lebens erfolgen kann. Als Grundlage der Arbeit dient die jeweilige PGR-Satzung, wie sie vom Bischof in Kraft gesetzt worden ist. Hier sind u.a. als Aufgaben formuliert: Mitverantwortung in der Leitung der Pfarrgemeinde als Beratungs- oder Beschlussgremium, Förderung und Koordination der einzelnen Gruppen sowie Vertretung der gemeindlichen Anliegen in der Öffentlichkeit, Stellungnahme zum Haushalt und Einbindung in wichtige Fragen der Vermögensverwaltung. Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus den gewählten, den geborenen (= Hauptamt- bzw. –beruflichen Pfarrgemeinde) sowie möglichen berufenen Mitgliedern. Dieser Kreis übernimmt nun in einer Schlüsselfunktion Verantwortung für die Gestaltung einer lebendigen, vielfältigen Gemeinde!
Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben: Feststellung des Haushaltsplanes; Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung; Führung des Vermögensverzeichnisses; Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt. Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.
Wurden dem KV auf Antrag und durch bischöfliches Dekret die Aufgaben des Pfarrgemeinderates übertragen, trägt er die Bezeichnung Pastoralrat.