Mitglieder des Betroffenenrats stehen fest
Gemeinsames Gremium der Bistümer Hamburg, Osnabrück und Hildesheim tagt Ende März zum ersten Mal
Neun Personen werden den ersten gemeinsamen Betroffenenrat der Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück bilden. Ein unabhängiges Auswahlgremium hat sie für drei Jahre berufen. Der Betroffenenrat wird sich am 24. März 2022 zum ersten Mal treffen.
Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße dankte den Mitgliedern auch im Namen der Bischöfe Heiner Wilmer (Hildesheim) und Franz-Josef Bode (Osnabrück) für ihre Bereitschaft, in dem Gremium mitzuarbeiten.
„Ihre Perspektive und Expertise sind bei allen Prozessen der Aufarbeitung unverzichtbar und ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihr Engagement“, schrieb Heße in einem Brief an die Mitglieder des Betroffenenrats. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Weiterentwicklung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt in den Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück zu begleiten. Er ist ein Expertengremium, das die Sicht der Betroffenen einbringt.
Der Rat entsendet drei Mitglieder in die Gemeinsame Aufarbeitungskommission der drei Bistümer, die sich im Aufbau befindet.
Das Auswahlgremium für den Betroffenenrat bestand aus der Sozialarbeiterin Sylvia Egelkamp, der Rechtsanwältin Elif Gencay, der Systemischen Beraterin Karin Niebergall-Sippel und dem Geschäftsführer der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, Hanspeter Teetzmann.