Kirchenvorstand

Aufgaben

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG).

Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:

  • Feststellung des Haushaltsplanes;
  • Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung;
  • Führung des Vermögensverzeichnisses;
  • Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.

Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.

Kontakt Kirchenvorstand

Per E - Mail: kirchenvorstand(ät)bernward-bs.com

Kontaktaufnahme ist ebenfalls über das Pfarrbüro möglich

Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender

Vorsitzender: Waldemar Kraus

Stellvertretender Vorsitzender: Tadeusz Ginter

Schriftführer und stellvertretende Schriftführer

Schriftführer: Thomas Thelen

Stellvertretende Schriftführer: Harald Klene und Ralf Schmitz

Kassenwart

Kassenwartin: Regine Pietsch

Kassenwart: Horst Timpe

Vertreter Gesamtverband der katholischen Gemeinden des alten Dekanat Braunschweigs

Vertreter: Thomas Thelen und Ralf Schmitz

Nächste Sitzung

Die nächste Kirchenvorstandssitzung findet am 24. 10. 2024   in St. Bernward statt.

Josephine Heroldt Protokollantin im PGR

Harald Klene stellvertretender Schriftführer

Leitungsteam im "Überparrlichen Personaleinsatz"

Thomas Thelen Schriftführer

Hans- Otto Kurz

Horst Timpe Kassenwart

Leitender Pfarrer im Leitungsteam des "Überpfarrlichen Personaleinsatzes"