Kirchenvorstand
Aufgaben
Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG).
Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:
- Feststellung des Haushaltsplanes;
- Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung;
- Führung des Vermögensverzeichnisses;
- Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.
Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.
Kontakt Kirchenvorstand
Per E - Mail: kirchenvorstand(ät)bernward-bs.com
Kontaktaufnahme ist ebenfalls über das Pfarrbüro möglich
Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender
Vorsitzender: Waldemar Kraus
Stellvertretender Vorsitzender: Tadeusz Ginter
Schriftführer und stellvertretende Schriftführer
Schriftführer: Thomas Thelen
Stellvertretende Schriftführer: Harald Klene und Ralf Schmitz
Kassenwart
Kassenwartin: Regine Pietsch
Kassenwart: Horst Timpe
Vertreter Gesamtverband der katholischen Gemeinden des alten Dekanat Braunschweigs
Vertreter: Thomas Thelen und Ralf Schmitz
Nächste Sitzung
Die nächste Kirchenvorstandssitzung findet am 24. 10. 2024 in St. Bernward statt.